Mietvertrag kündigen als Mieter
Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter unterliegt strengen Formvorschriften. Fehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und du weiter Miete zahlen musst.
Gesetzliche Kündigungsfrist (§573c BGB)
Die Frist für Mieter beträgt immer 3 Monate, unabhängig davon, wie lange du in der Wohnung gelebt hast. Vermieter haben längere Fristen je nach Mietdauer.
Wichtig: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats vorliegen, um zum Ende dieses Monats zu wirken. Praktisches Beispiel: Kündigung geht am 3. Oktober ein → Mietende 31. Januar.
Formvorschrift: nur schriftlich per Brief
§ 568 BGB schreibt die Schriftform zwingend vor. Das bedeutet:
- Eigenhändige Unterschrift des Mieters ist Pflicht
- E-Mail, WhatsApp oder Fax sind nicht ausreichend
- Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben
- Versand per Einschreiben mit Rückschein empfohlen
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
| Pflichtangabe | Warum? |
|---|---|
| Vollständige Adresse der Mietwohnung | Eindeutige Identifikation des Mietobjekts |
| Kündigungstermin | Klare Vertragsende-Angabe |
| Datum und Unterschrift | Gesetzliche Pflicht §568 BGB |
| Bitte um Bestätigung | Für deine Unterlagen |
Nach der Kündigung
- Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren
- Wohnung besenrein übergeben
- Alle Schlüssel zurückgeben
- Kaution: Rückzahlung innerhalb von 3–6 Monaten (Frist variiert)
BRIEF ERSTELLEN
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