Versicherung kündigen — Fristen und Rechte
Die meisten Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn du nicht 1 Monat vor dem Jahrestag kündigst.
Kündigungsfristen nach Versicherungsart
| Versicherungsart | Ordentliche Kündigung | Sonderkündigungsrecht |
|---|---|---|
| KFZ-Versicherung | 1 Monat vor Jahrestag (oft 30. Nov.) | Nach Schadenfall, Beitragserhöhung |
| Haftpflichtversicherung | 3 Monate vor Jahrestag | Beitragserhöhung |
| Hausratversicherung | 3 Monate vor Jahrestag | Umzug, Beitragserhöhung |
| Rechtsschutzversicherung | 3 Monate vor Jahrestag | Leistungsfall, Beitragserhöhung |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Vertragsabhängig | Seltener — Beratung empfohlen |
Sonderkündigungsrecht — wann gilt es?
- Beitragserhöhung: 1 Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung, rückwirkend zum Erhöhungsdatum
- Nach einem Schadensfall: Innerhalb 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung (für beide Seiten!)
- Fahrzeugwechsel / KFZ-Abmeldung
- Umzug ins Ausland
Was beachten beim Kündigen?
Wichtig: Erst kündigen wenn eine neue Versicherung abgeschlossen ist — insbesondere bei KFZ (Versicherungspflicht!) und Krankenversicherung. Bei der KFZ-Versicherung läuft der Versicherungsschutz bis zum Vertragsende weiter, auch nach der Kündigung.
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