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VERSICHERUNG KÜNDIGEN

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Frist:In der Regel 1 Monat vor dem Versicherungsjahrestag (oft Jahresende oder Vertragsbeginn-Datum).

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Hinweis: Bei Beitragserhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe.

Versicherung kündigen — Fristen und Rechte

Die meisten Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn du nicht 1 Monat vor dem Jahrestag kündigst.

Kündigungsfristen nach Versicherungsart

VersicherungsartOrdentliche KündigungSonderkündigungsrecht
KFZ-Versicherung1 Monat vor Jahrestag (oft 30. Nov.)Nach Schadenfall, Beitragserhöhung
Haftpflichtversicherung3 Monate vor JahrestagBeitragserhöhung
Hausratversicherung3 Monate vor JahrestagUmzug, Beitragserhöhung
Rechtsschutzversicherung3 Monate vor JahrestagLeistungsfall, Beitragserhöhung
BerufsunfähigkeitsversicherungVertragsabhängigSeltener — Beratung empfohlen

Sonderkündigungsrecht — wann gilt es?

  • Beitragserhöhung: 1 Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung, rückwirkend zum Erhöhungsdatum
  • Nach einem Schadensfall: Innerhalb 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung (für beide Seiten!)
  • Fahrzeugwechsel / KFZ-Abmeldung
  • Umzug ins Ausland

Was beachten beim Kündigen?

Wichtig: Erst kündigen wenn eine neue Versicherung abgeschlossen ist — insbesondere bei KFZ (Versicherungspflicht!) und Krankenversicherung. Bei der KFZ-Versicherung läuft der Versicherungsschutz bis zum Vertragsende weiter, auch nach der Kündigung.

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